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Bauaufsichtsamt

Baulasten

Beschreibung

Das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises ist zuständig für die Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck.

Die Städte im Kreisgebiet haben eigene Bauaufsichtsämter.

Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen. Die entsprechende Erklärung müssen Sie schriftlich gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgeben. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet beziehungsweise vorher anerkannt werden. Eine eingetragene Baulast kann nur mit Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde gelöscht werden. 

Daher ist es vor dem Erwerb eines Grundstückes auf jeden Fall ratsam, das Baulastenverzeichnis einzusehen. Auskünfte aus dem Baulastverzeichnis erhält grundsätzlich jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweist.

Baulastauskünfte können über den Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis angefragt werden. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage werden Angaben zur Gemeinde, Gemarkung, Flur und Flurstück benötigt.

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Online Antrag auf Auskunft stellen

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