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Natur / Energie

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest

Die Geflügelpest ist auch in NRW wieder angekommen. Halten Sie unbedingt die Hygienemaßnahmen ein. Zudem müssen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ihre Tiere dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse melden.

Hühnerhalter müssen ihre Tiere dem Veterinäramt melden

Hygienemaßnahmen einhalten

Um ein weiteres Ausbreiten der Geflügelpest zu verhindern, erinnert das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter daran, besonders auf die Einhaltung von Hygienemaßnahmen zu achten. Dies betrifft vor allem die Auslauf- und Freilandhaltungen. So können Infektionen verhindert und einer möglichen Stallhaltungspflicht vorgebeugt werden. 

Zudem müssen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ihre Tiere dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse melden. Das betrifft auch Privatleute, die sich ein paar Hühner für Ihr Frühstücksei halten Gemeldet werden sollen, neben Hühnern, Bestände von Enten, Puten, Gänsen oder Wachteln.

Was mache ich, wenn ich einen toten Wildvogel finde?

Nicht jeder tote Vogel muss an Geflügelpest verendet sein. Zum Kreislauf der Natur gehört auch der natürliche Tod der Tiere. Während Singvögel und Tauben weniger für Geflügelpest empfänglich sind, ist bei Sichtung von totem Wassergeflügel wie Enten, Gänse, Schwänen und Möwen oder auch Greifvögeln, das zuständige Ordnungsamt oder das Veterinäramt unter 02241 13-2335 zu informieren. Wichtig sind folgende Angaben:

  • Tierart
  • Datum des Totfundes
  • Fundort

Hohes Ausbreitungs-Risiko

Seit September 2025 gibt es in Deutschland vermehrt Funde HPAIV-infizierter Wildvögel wie Wildgänse, Schwäne und besonders Kraniche. Die Funde erstrecken sich über nahezu alle Bundesländer, auch Nordrhein-Westfalen. Inzwischen sind auch Hausgeflügelbestände in Deutschland (auch NRW) betroffen. 

Das Friedrich-Löffler-Institut stuft das Eintrags- und Erkrankungsrisiko von H5-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen, sowie in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen in zoologischen Einrichtungen durch direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln als hoch ein.

Maßnahmen bei einem Ausbruch

Sollte es zu Fällen von Geflügelpest im Rhein-Sieg-Kreis kommen, ergreift das Veterinäramt Maßnahmen, um eine weitere Verbreitung zu verhindern. Dies können Handels- und Transportbeschränkungen sein, aber auch die Verpflichtung, Tiere im Stall zu halten. Zudem werden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet.

Die anzeigepflichtige Geflügelpest wird durch krankmachende Vogelgrippe-Viren (HPAI-Viren) verursacht. Die Viren werden durch Wildvögel, in der Regel durch Wassergeflügel, wie beispielweise Enten und Gänse, in Hausbestände übertragen. Die Übertragungswege können vielseitig sein, etwa über Ausscheidungen oder die gemeinsame Nutzung von Wasserquellen durch Haus- oder Wildgeflügel.

Typische Symptome beim Geflügel sind Atemnot, Abgeschlagenheit, Flüssigkeitsansammlungen an der Kopfregion, Durchfall, Abfall der Eiproduktion und Blauverfärbung der Haut. Die Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der Symptome beträgt einige Stunden bis zu 21 Tage. Die Seuche kann danach schnell verlaufen und endet meist tödlich, die Sterblichkeit kann über 90% betragen. Treten in kleineren Geflügelhaltungen bis zu 100 Tieren innerhalb von 24 Stunden mindestens 3 Todesfälle auf, ist das ein deutlicher Hinweis auf Geflügelpest.

Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist äußerst gering. Nur wer intensiven direkten Kontakt zu schwer erkranktem Geflügel hat, gilt als gefährdet.

Katzen können sich laut FLI infizieren und auch erkranken. Daher sollten sie, soweit möglich, von toten Wildvögeln ferngehalten werden. Hunde sind kaum empfänglich, sollten aber in entsprechenden Gebieten (Sperrzonen) an der Leine bleiben, um Kontakt zu toten Wildvögeln zu vermeiden.

Der Umgang mit Geflügelprodukten ist hier nachzulesen:

Was Sie in der Geflügelhaltung tun können

  • Füttern und tränken Sie Ihre Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen
  • Tränken Sie nur mit Leitungswasser und nicht mit Oberflächenwasser
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Ihr Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich auf
  • Lassen Sie nur Personen zu Ihren Tieren, die zwingend Zutritt benötigen
  • Halten Sie andere Haustiere wie Hunde und Katzen von der Vogelhaltung fern
  • Trennen Sie strikt zwischen stalleigener Kleidung und Straßenkleidung
  • Waschen Sie Ihre Stallkleidung regelmäßig bei über 60 °C
  • Waschen Sie vor und nach dem Arbeiten bei den Vögeln gründlich Ihre Hände
  • Trennen Sie Neuankömmlinge für einige Tage vom Rest der Herde (Quarantänehaltung)
  • Leihen oder verleihen Sie keine Ausrüstung von anderen oder an andere Geflügelhalter
  • Reinigen und desinfizieren Sie regelmäßig die Ställe und Ausrüstung mit geeigneten Mitteln
  • Entfernen Sie Futterreste und stehendes Wasser, um keine Wildvögel anzulocken
  • Entsorgen Sie Futter oder Einstreu bei Gefahr einer Verunreinigung mit Wildvogelkot
  • Verfüttern Sie keine Geflügelteile oder Eierschalen zugekaufter Eier
  • Bekämpfen Sie regelmäßig Schadnager
  • Vermeiden Sie den Kontakt zu betriebsfremden Geflügel und duschen Sie, nachdem Sie andere Geflügelhaltungen besucht haben
  • Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine tierärztliche Untersuchung durch den Hoftierarzt vorgeschrieben

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