Beschreibung
Die erfolgreich bestandene Jägerprüfung ist Voraussetzung für die Erlangung eines Jagdscheines. Es können Jahres-, Tages-, Jugend- und Falknerjagdscheine ausgestellt werden. Eine Verlängerung des Jagdscheines um bis zu drei Jagdjahre ist möglich.
Die Ausstellung des Scheins erfolgt durch die Untere Jagdbehörde in Siegburg.
Wichtiger Hinweis: Da bis auf Weiteres eine zeitnahe Erteilung des Jagdscheines nicht möglich ist und insbesondere nach Antragstellung weitere Ermittlungen anzustellen sind, wird darum gebeten, von einer persönlichen Vorsprache zur Antragstellung der Jagdscheinerteilung oder Jagdscheinverlängerung abzusehen.
Vielmehr sollen die Antragsunterlagen für die Jagdscheinverlängerung möglichst postalisch oder online über das Service-Portal des Rhein-Sieg-Kreises eingereicht werden. Sobald der Jagdschein erteilt werden kann, wird dieser entweder postalisch zugesendet oder es kann sodann ein Termin zur Abholung vereinbart werden.
Weitere Informationen finden Sie unter Details.
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