Beschreibung
Grundsätzlich können alle Bewohnerinnen oder Bewohner eines Alten- oder Pflegewohnheims in Nordrhein-Westfalen Pflegewohngeld bekommen. Die Heimkosten verringern sich um die Höhe des bewilligten Pflegewohngeldes. Für diesen Zuschuss des Landes NRW gelten einige Voraussetzungen.
Anspruch auf Pflegewohngeld hat, wer
- in einer vollstationären Dauerpflegeeinrichtung gepflegt wird, die von der Pflegeversicherung zugelassen ist und eine Pflegesatzvereinbarung mit dem Landschaftsverband Rheinland hat
- zum Zeitpunkt der Heimaufnahme im Rhein-Sieg-Kreis gewohnt hat. Wenn die oder der Hilfesuchende zu diesem Zeitpunkt außerhalb Nordrhein-Westfalens gelebt hat, ist der Rhein-Sieg-Kreis dennoch zuständig, wenn ein Kind oder Geschwisterteil im Kreis wohnen
- pflegebedürftig mit einem Pflegegrad von mindestens 2 im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes ist und Leistungen der Pflegekasse bekommt
- nicht mehr als 10.000 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 15.000 Euro (Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerinnen beziehungsweise Lebenspartner) Schonvermögen hat
- aus eigenem Einkommen die Heimkosten nicht oder nur teilweise aufbringen kann
Sie können den Antrag auf Pflegewohngeld sowohl schriftlich als auch persönlich stellen – in diesem Fall vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Details
Kontakt
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Pflegewohngeld für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner
Sozialamt
Rathausallee 10
53757 Sankt Augustin (Technopark Turmgebäude)
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Sozialamt
Postfach 1551
Erreichbarkeit
- Barrierefreier Zugang
- WC