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Politik bei uns

Wahlen im und für den Rhein‑Sieg‑Kreis

Ein absoluter Grundpfeiler unserer Demokratie sind freie Wahlen. Alle Bürgerinnen und Bürger entscheiden mit, wer sie im Parlament vertritt.
Dabei ist es egal, ob auf ganz „kleiner“ Ebene, also bei der Kommunalwahl, oder für die große politische Bühne, der Bundestagswahl.

Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises hat bei den Wahlen – wie alle Landräte – wichtige Aufgaben. Er ist in der Regel Kreiswahlleiter der Europa-, Bundestags- und Landtagswahl sowie Wahlleiter der Kommunalwahlen auf Kreisebene. Das bedeutet: Er ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen im Rhein-Sieg-Kreis verantwortlich. Die Organisation und Durchführung vor Ort liegt bei den kreisangehörigen Kommunen.

Als Aufsichtsbehörde über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden muss der Landrat zudem überwachen, dass die Gemeindewahlen im Einklang mit den Gesetzen durchgeführt werden.

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den einzelnen Wahlen und den Wahlergebnissen.

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