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Verwaltung / Politik

Zensus 2022 im Rhein-Sieg-Kreis

Unterstützen Sie uns bei der Erhebung!

Befragung zum Zensus
Logo des Zensus 2022

Wie viele Menschen leben in den verschiedenen Städten und Gemeinden Deutschlands? Gibt es genügend Wohnraum für alle? Benötigen wir mehr Schulen, Kitas, Studienplätze oder Altenheime? Wo sollte der Staat zukünftig mehr investieren? Um solche Fragen besser beantworten zu können, findet alle zehn Jahre eine Volksbefragung, der sogenannte Zensus statt. Auf Grund der herrschenden Pandemie wurde der Zensus von 2021 auf 2022 verlegt.

Für die aktuelle Befragung benötigen wir Ihre Hilfe!

Für den Zeitraum von Mitte April bis Anfang August 2022 werden im Rhein-Sieg-Kreis zuverlässige und verantwortungsvolle Erhebungsbeauftragte gesucht, die die Interviews mit den zu befragenden Personen durchführen. Für ihre Aufwendungen erhalten Erhebungsbeauftragte eine Aufwandsentschädigung (§ 20 Absatz 3 Zensusgesetz), deren Höhe sich nach der Anzahl der tatsächlich durchgeführten Interviews richtet.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Hier finden Sie weitere Infos:

Hier können Sie weitere Infos anfordern!

Wenn Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte oder Erhebungsbeauftragte im Rahmen des Zensus 2022 haben, hinterlassen Sie uns hier gerne Ihre Kontaktdaten! Wir melden uns bei Ihnen und lassen Ihnen weitere Infos zukommen.

Bei den den mit * markierten Feldern handelt es sich um Pflichtfelder.
Bei den den mit * markierten Feldern handelt es sich um Pflichtfelder. Bitte füllen Sie diese aus.

Verarbeitung personenbezogener Daten

  • Wenn Sie über das Formular Ihr Interesse bekunden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nur, soweit dies für die Korrespondenz mit Ihnen und das weitere Verfahren für Ihren möglichen Einsatz als ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte oder ehrenamtlicher Erhebungsbeauftragter erforderlich ist. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ergibt sich aus Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO i.V.m. § 20 Abs. 1 Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022) und i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Zensusgesetz 2022-Ausführungsgesetz NRW (ZensG 2022 AG NRW). 
  • Ihre Daten werden gelöscht, wenn sie für die rechtmäßige Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden, spätestens nach Abschluss des Erhebungsverfahrens.
  • Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde im Sinn des Artikels 51 DS-GVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
  • Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211 38424-0 Fax-Nr.: 0211 38424-10, E-Mail: poststelleldi.nrwde.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung:
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Erhebungsstelle für den Zensus 2022
Am Eichelkamp 17
53783 Eitorf
Tel.: 02241-138811
zensus2022rhein-sieg-kreisde

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Bildnachweise

  • 123rf
  • Statistisches Bundesamt

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