Anfang November war die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 bereits in einem Rinderbetrieb im Saarpfalz-Kreis im Saarland nachgewiesen worden. Jetzt bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Nachweis von BTV-8 bei einer Kuh im Eifelkreis-Bitburg-Prüm (Rheinland-Pfalz).
In einem Radius von 150 Kilometer um den betroffenen Betrieb ist eine Restriktionszone eingerichtet worden. Diese umfasst auf nordrhein-westfälischem Gebiet fast den gesamten Regierungsbezirk Köln und südliche Teile des Regierungsbezirkes Düsseldorf.
Der gesamte Rhein-Sieg-Kreis fällt in die Restriktionszone
Für empfängliche Tiere aus diesen Gebieten sind ab sofort zusätzliche Verbringungsbedingungen im Hinblick auf BTV-8 zu erfüllen.
Aus den Restriktionszonen dürfen somit Rinder, Ziegen, Schafe, Lamas und Alpakas nur dann verbracht werden, wenn mittels Blutuntersuchung nachwiesen wurde, dass diese frei von der Blauzungenkrankheit sind. Zusätzlich müssen die Tiere zuvor mit Insekten abwehrenden Mitteln (Repellentien) behandelt worden sein, da das BTV-Virus durch Gnitzen beim Blutsaugen übertragen wird.
Diese Regelung gilt im Wesentlichen nicht für Tiere, die gegen das BTV-8 Virus geimpft sind und bereits einen entsprechenden Impfschutz aufgebaut haben oder für Jungtiere unter 90 Tagen, deren Mütter vor der Trächtigkeit geimpft waren und denen ausreichend Kolostrum verabreicht worden ist.
Innerhalb der Restriktionszone dürfen Tiere weiterhin verbracht werden. Ausgenommen sind solche, die Symptome einer Erkrankung zeigen. Ebenso ist es weiterhin möglich, Schlachttiere mit einer Tierhaltererklärung direkt zu einem außerhalb der Restriktionszone gelegenen Schlachthof zu transportieren, ohne dass eine Testung oder Impfung vorliegen muss.
Um die Tiere vor schweren klinischen Erkrankungen zu schützen und um Handelshemmnisse zu vermeiden, wird daher seitens des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen empfohlen, empfängliche Tiere gegen BTV-8 impfen zu lassen.
Auch ist der Serotyp 3 (BTV-3) ist nach wie vor im gesamten Bundesgebiet präsent. Daher empfiehlt das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen dringend, die Impfungen gegen BTV-3 bei empfänglichen Tieren fortzuführen, um unnötiges Tierleid zu verhindern und Tierverluste zu minimieren.
Was ist die Blauzungenkrankheit?
Woran erkennt man die Blauzungenkrankheit?
Was müssen Halterinnen und Halter von Tieren jetzt tun?
Welche Folgen hat das für den Handel? (Stand 27.11.2025)
Wichtige Informationen
- Allgemeine Informationen zur Tierseuchenbekämpfung
- Informationen des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bestätigung des Friefrich-Loeffler-Instituts (Öffnet in einem neuen Tab)
- Aktuelle Zonierung hinsichtlich BTV-3PDF-Datei164,98 kB
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