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Rhein-Sieg aktuell

Landrat Schuster zur NRW-Krankenhausplanung

„Ortsnaher Zugang zu medizinischer Versorgung muss erhalten bleiben!“

Rhein-Sieg-Kreis (an) – Nach intensivem Austausch mit der Kommunalpolitik, den Krankenhäusern und Krankenkassen im Rhein-Sieg-Kreis sowie weiteren Expertinnen und Experten der Gesundheitsversorgung hat Landrat Sebastian Schuster jetzt eine Stellungnahme zur Krankenhausreform des Landes NRW abgegeben. Die Pläne des Gesundheitsministeriums zur zukünftigen stationären Versorgung der Menschen werden hier bei uns kritisch gesehen.

„Aufgrund seiner großen Ausdehnung ist der Rhein-Sieg-Kreis darauf angewiesen, dass die Bevölkerung ortsnah Zugang zu den medizinischen Angeboten behält“, so Landrat Schuster. „Auch aus Sicht des Rettungsdienstes ist ein dicht geknüpftes Netz auch dezentral gelegener Notaufnahmen unerlässlich!“

Sorge um den Gesundheitsstandort

Durch die Krankenhausreform sollen unter anderem ausgewählte Häuser für bestimmte Eingriffe spezialisiert werden. Nicht jedes Krankenhaus soll alle medizinischen Angebote leisten. Sorgen bereiten hier insbesondere die Pläne für die Geburtshilfe, die Viszeralchirurgie (Behandlungen von Erkrankungen des Bauchraumes) und die Endoprothetik (Implantation z. B. von künstlichen Gelenken). Durch Entzug spezialisierter Versorgungsleistungen könnten vor allem die kleineren Krankenhäuser in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet werden, was wiederum Auswirkungen auf die flächendeckende Versorgung des Kreises mit medizinischen Einrichtungen hätte.

„Das Ziel einer Spezialisierung ist unbestritten positiv“, so der Landrat“. „Das muss aber zu einer Verbesserung der medizinischen Versorgung führen!“

Beispiel Geburtshilfe: Die Bevölkerung des Rhein-Sieg-Kreises wächst jährlich um rund 5.000 Neugeborene. Ein Großteil der Kinder wird aber nicht im Rhein-Sieg-Kreis zur Welt gebracht, sondern außerhalb des Kreisgebietes. Das bedeutet für werdende Eltern, die im Rhein-Sieg-Kreis wohnen, aktuell mitunter lange Anfahrtszeiten, bis sie einen Kreißsaal erreichen. Der Entwurf des Krankenhausplans sieht nun vor, dass in den Krankenhäusern innerhalb des Kreises jährlich nur 2.190 Geburten durchgeführt werden dürfen. Die Verantwortlichen im Rhein-Sieg-Kreis sehen in diesen Plänen eine vertane Chance, Standorte auszubauen und weitere, dringend benötigte Kapazitäten zu schaffen.

Deswegen hatte der Kreistag bereits im vergangenen Jahr eine Resolution an den nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister Laumann adressiert und sich für den Erhalt der klinischen Versorgung und eine Stärkung der Geburtsmedizin im Rhein-Sieg-Kreis stark gemacht.

Auch mit der jetzigen Stellungnahme erhofft sich Landrat Schuster Nachjustierungen in Düsseldorf: „Nun liegt der Ball wieder im Spielfeld des Gesundheitsministeriums, um den Rhein-Sieg-Kreis mit seinen sechs Krankenhäusern erfolgreich in die Zukunft zu führen!“

30.08.2024/231

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