Rhein-Sieg-Kreis (an) – Die Untere Immissionsschutzbehörde im Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises hat der Bergisch-Westerwälder Hartsteinwerke, Zweigniederlassung der Basalt-AG (BAG), am vergangenen Mittwoch, 26. Februar 2025, gemäß § 8a BImSchG die Zulassung des vorzeitigen Beginns für Erdarbeiten zur Errichtung eines Immissions- und Sichtschutzwalls und der dafür erforderlichen Baustraße erteilt. Die BAG hatte diesen beantragt, um gemäß der naturschutzrechtlichen Vorgabe das Baufeld noch vor Beginn der Vogelbrutzeit, also vor dem 1. März, freimachen zu können.
Die Baustraße soll im Anschluss an die Errichtung des neuen Walls als Umfahrung der nördlichen Abbaustrecke genutzt werden, um den Abbau innerhalb der genehmigten Abbaugrenzen des Steinbruchs fortsetzen zu können.
Die BAG hat beantragt, den Steinbruch Imhausen zu erweitern und die Betriebszeit bis zum 31.12.2041 zu verlängern. Der Antrag auf Genehmigung liegt beim Rhein-Sieg-Kreis vor, die Bearbeitung erfolgt im Rahmen eines förmlichen Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese wird voraussichtlich noch im März dieses Jahres gestartet. Hierzu erfolgt rechtzeitig noch eine gesonderte Information der Öffentlichkeit.
Außerdem wurde der vorzeitige Beginn für die Errichtung eines zusätzlichen Absetzbeckens auf dem bestehenden Betriebsgelände zugelassen. Das neue Absetzbecken soll die Leistungsfähigkeit der Abwasserbehandlung und damit die Entwässerung des Steinbruchs deutlich verbessern.
Im Falle einer Nichtgenehmigung des Antrags zur Erweiterung und Betriebszeitverlängerung hat sich die BAG verpflichtet, alle verursachten Schäden zu ersetzen und den früheren Zustand des Geländes außerhalb des bislang genehmigten Abbaubereichs wiederherzustellen.
Liegen die Voraussetzungen für die Zulassung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns vor, soll nach dem BImSchG die Genehmigungsbehörde den vorzeitigen Beginn gestatten. Damit muss sie im Regelfall eine positive Entscheidung über die Zulassung des vorzeitigen Beginns treffen; eine Beteiligung Dritter sieht das Gesetz nicht vor.
05.03.2025/078