Anträge auf Aufbauhilfe können für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur und für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen eingereicht werden.
Hier können Sie Anträge stellen:
Die NRW-Landesregierung hat für geschädigte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ab dem 14. September 2021 zusätzlich das Service-Telefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Hotline beantworten Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für den Wiederaufbau.
Das Servicetelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr erreichbar:
0211 / 4684 – 4994.
Der Rhein-Sieg-Kreis bietet an verschiedenen Standorten eine „Vor-Ort-Beratung“ für die Menschen an, die über kein Internet verfügen oder insgesamt Hilfe bei der Antragstellung benötigen.
Rheinbach |
Gründer- und Technologiezentrum, Marie-Curie-Straße 1 für Rheinbach |
Siegburg |
Kreisverwaltung, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Info-Stand im Foyer für den rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis |
Swisttal |
Rathaus Swisttal, Rathausstraße 115 |
Von montags bis freitags stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Antragstellenden dann in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr mit Rat und Tat zur Verfügung.
Ganz wichtig: Eine Beratung ist nur mit Termin möglich. Termine können entweder online oder telefonisch unter 02241 13-2200 vereinbart werden. Die Telefon-Hotline ist von montags bis donnerstags zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr besetzt.
Die Prüfung und Bewilligung der Anträge erfolgen je nach Kommune durch die Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf, die Auszahlung der Förderungen über die NRW-Bank.