Öffentliche Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung eines Kreistagsmitglieds
Der Kreistagsabgeordnete Denis Waldästl hat den Verzicht auf sein Kreistagsmandat mit Ablauf des 30.09.2024 erklärt.
Herr Waldästl wurde über die Reserveliste der SPD in den Kreistag gewählt. Der für ihn nach § 16 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in der Reserveliste bestimmte Ersatzbewerber ist bereits im Rahmen einer früheren Ersatzbestimmung in den Kreistag nachgerückt. Die Nachbesetzung des frei gewordenen Sitzes erfolgt daher gem. § 45 Abs. 2 S. 1 KWahlG entsprechend der Listenreihenfolge. Die Reserveliste ist bis Platz 22 ausgeschöpft.
Der nächste noch nicht zum Zuge gekommene Bewerber auf Reservelistenplatz 23 ist
Herr Claus Müller, geboren 1965, wohnhaft 53809 Ruppichteroth.
Die Annahme der Wahl ist nach § 45 Abs. 6 S. 4 KWahlG gegeben.
Gem. § 45 Abs. 6 KWahlG i. d. F. der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.07.2024 (GV. NRW. S. 444) stelle ich fest, dass Herr Claus Müller die Mitgliedschaft im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises erworben hat.
Gemäß § 45 Abs. 6 S. 8 i. V. m. § 39 Abs. 1 KWahlG können gegen diese Feststellung
- jede/r Wahlberechtigte des Rhein-Sieg-Kreises,
- die für den Rhein-Sieg-Kreis zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Kreistagswahl 2020 teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären (Wahlleiter des Rhein-Sieg-Kreises, Wahlamt, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg).
Siegburg, den 22.10.2024
Der Landrat als Wahlleiter
gez. Sebastian Schuster