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Öffentliche Bekanntmachung – bereitgestellt am 10. Juli 2024

Öffentliche Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung eines Kreistagsmitglieds

Die Kreistagsabgeordnete Manuela Gardeweg hat den Verzicht auf ihr Kreistagsmandat mit Ablauf des 30.06.2024 erklärt.

Frau Gardeweg wurde über die Reserveliste der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) in den Kreistag gewählt. Die Benennung eines Ersatzbewerbers/einer Ersatzbewerberin nach § 16 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) ist in der Reserveliste der Partei nicht erfolgt. Die Nachbesetzung des frei gewordenen Sitzes erfolgt daher gem. § 45 Abs. 2 S. 1 KWahlG nach der Listenreihenfolge. Die Reserveliste ist bis Platz 22 ausgeschöpft. 
Die nächste noch nicht zum Zuge gekommene Bewerberin auf Reservelistenplatz 23 ist  

Frau Astrid Stahn, geboren 1958, wohnhaft 53773 Hennef. 

Frau Stahn hat die Wahl angenommen.
Gem. § 45 Abs. 6 KWahlG i. d. F. der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.03.2022 (GV. NRW. S. 412) stelle ich fest, dass Frau Astrid Stahn die Mitgliedschaft im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises erworben hat.

Gemäß § 45 Abs. 6 S. 8 i. V. m. § 39 Abs. 1 KWahlG können gegen diese Feststellung 

  • jede/r Wahlberechtigte des Rhein-Sieg-Kreises,
  • die für den Rhein-Sieg-Kreis zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Kreistagswahl 2020 teilgenommen haben, sowie
  • die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären (Wahlleiter des Rhein-Sieg-Kreises, Wahlamt, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg).

Siegburg, den 08.07.2024
Der Landrat als Wahlleiter
gez. Sebastian Schuster

 

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