Auf Antrag gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9.BImSchV) der Firma STAWAG Energie GmbH, Lombardenstraße 12-22, 52070 Aachen wird hiermit die Entscheidung vom 19.02.2025 über den Genehmigungsantrag nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) öffentlich bekannt gemacht:
Tenor des Genehmigungsbescheides
Auf den Antrag vom 16.10.2023 der STAWAG Energie GmbH, Lombardenstraße 12-22, 52070 Aachen, ergeht nach Durchführung des nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. mit der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) vorgeschriebenen Verfahrens folgende Entscheidung:
Der STAWAG Energie GmbH, Lombardenstraße 12-22, 52070 Aachen, wird gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit § 2 sowie Anhang 1, Nr. 1.6.2 der 4. BImSchV die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 6 Windkraftanlagen mit einer maximalen elektrischen Leistung von 6 x 4.800 kW erteilt.
Die genauen Standorte sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:
Nr. WEA |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
Koordinaten |
|
UTM 32 |
WGS 84 |
||||
WEA 03 |
Rösberg |
4 |
267 |
E 32.350.948 |
6° 53`11,76" E |
WEA 04 |
Rösberg |
4 |
264 |
E 32.351.252 |
6° 53`27,47" E |
WEA 05 |
Rösberg |
4 |
265 |
E 32.351.234 |
6° 53`27,03" E |
WEA 06 |
Rösberg |
16 |
403 |
E 32.351.911 |
6° 54`1,36" E |
WEA 07 |
Rösberg |
16 |
175 |
E 32.351.754 |
6° 53` 54,00" E |
WEA 08 |
Rösberg |
16 |
134/2 |
E 32.352.304 |
6° 54` 22,35" E |
Die Übereinstimmung der im Antrag angegebenen UTM 32 Koordinaten mit den jeweils zugehörigen Koordinaten in Grad, Minuten, Sekunden wurde nicht überprüft. Maßgeblich für die Zustimmung der Luftfahrtbehörden sind hierbei die WGS 84 Koordinatenangaben in Grad, Minuten, Sekunden.
Die Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG
- die Baugenehmigung nach BauO NRW,
- die luftrechtlichen Zustimmungen nach § 14 Absatz 1, § 18a LuftVG,
- die straßenrechtliche Zustimmung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 2 StrWG NRW,
- die Eingriffsgenehmigung nach §§ 14-17 BNatSchG i.V.m. §§ 30-34 LNatSchGNRW,
- die Artenschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 44 und 45 BNatSchG i.V.m. § 6 WindBG und
- die Ausnahme nach § 16 Abs. 3 AwSV
- ein.
Der Bescheid ergeht unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nach § 13 BImSchG nicht von dieser Genehmigung eingeschlossen werden.
Dieser Bescheid ergeht auf der Grundlage der unter Nr. VIII aufgeführten und mit dem Bescheid verbundenen Antragsunterlagen. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides und maßgebend für dessen Ausführung, soweit nicht durch die unter Ziffer II aufgeführten Nebenbestimmungen eine andere Regelung getroffen wird.
Die Rechtsgrundlagen sind aus Gründen der Übersichtlichkeit unter Nr. VII zusammengefasst.
Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, Postanschrift: Postfach 63 09, 48033 Münster, erhoben werden.
Angaben zur Bekanntmachung
Der Genehmigungsbescheid enthält u. a. Nebenbestimmungen zum Immissionsschutz, Abfallrecht, Bodenschutz, Baurecht, Brandschutz, Luftfahrtrecht, Straßen- und Wegegesetz, Eiswurf, Gewässerschutz, Arten-, Natur- und Landschaftsschutz und einer Mineralölpipline.
Das Verfahren wurde im vereinfachten Verfahren nach § 19 des BImSchG und nach der 9. BImSchV durchgeführt. Da der Antragsteller nach § 21a Abs. 1 der 9. BImSchV, die öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Bescheides beantragt hat, wird dieser Bescheid entsprechend den hier anzuwendenden Vorgaben des § 10 BImSchG veröffentlicht und bekannt gemacht.
Der Genehmigungsbescheid mit Begründung liegt nach § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG zwei Wochen in der Zeit vom
6. März 2025 bis einschließlich 20. März 2025
bei der nachstehend genannten Stelle aus und kann dort während den angegebenen Zeiten eingesehen werden.
Kreisverwaltung Rhein-Sieg-Kreis nach vorheriger Terminvereinbarung bei Herrn Schirrmeister (02241/13-2399), Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg,
Zimmer 8.33
Montag – Donnerstag |
08:30 – 12:00 Uhr |
13:00 – 16:30 Uhr |
|
Freitag |
08:30 – 12:00 Uhr |
Nach Absprache sind darüber hinaus individuelle Termine möglich.
Darüber hinaus kann der vollständige Bescheid inklusive der Begründung auch im Internet unter dem Link:
(Rubrik „Links und Downloads“)
eingesehen werden.
Hinweise:
- Diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt die Zustellung des Genehmigungsbescheides.
- Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, Postanschrift: Postfach 63 09, 48033 Münster, erhoben werden.
Siegburg, 05.03.2025
Der Landrat
gez. Sebastian Schuster