Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Rhein-Sieg-Kreises mit Haushaltsplan und Anlagen für die Haushaltsjahre 2025/2026
Gemäß § 54 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Rhein-Sieg-Kreises für die Haushaltsjahre 2025/2026 mit Haushaltsplan und Anlagen in der Zeit vom 14. Oktober 2024 bis zur Verabschiedung des Kreishaushalts 2025/2026 durch den Kreistag (vorgesehen für den 12. Dezember 2024) zu den Dienstzeiten der Kreisverwaltung (montags von 6.45 Uhr bis 18.00 Uhr, dienstags bis donnerstags von 6.45 Uhr bis 16.30 Uhr und freitags von 6.45 Uhr bis 13.00 Uhr, gesetzliche Feiertage ausgenommen) am Informationsstand in der Eingangshalle des Kreishauses in Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, sowie im Internet auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Auf die Bekanntmachung im Internet wird hiermit nach § 6 Abs. 1 i. V. m. § 8 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO NRW) hingewiesen.
Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ab Beginn der Auslegung bis zum 30.10.2024 Einwendungen erheben.
Diese sind beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kämmerei, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu geben.
Siegburg, den 09.10.2024
gez. Schuster
(Landrat)