Die Bekanntmachung wurde am 22.02.2025 gemäß § 24 Abs. 3 S. 1 GkG NRW in den amtlichen Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises vollzogen. Die Einstellung in das Internet erfolgt aus informatorischen Gründen.
Kündigung der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung eines gemeinsamen Ordnungsaußendienstes“
Hiermit wird die Kündigung und Beendigung der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung eines gemeinsamen Ordnungsaußendienstes“ (bekanntgemacht am 26.09.2020 in den amtlichen Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises) zum 31.12.2025 gemäß § 24 Abs. 5 i. V. m. § 24 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NW. S. 621), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 05.03.2024 (GV. NRW. S. 136), öffentlich bekanntgemacht.
Mit Schreiben vom 16.12.2024 hat die Stadt Lohmar die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum 31.12.2025 gegenüber den Beteiligten gekündigt. Die Kündigung erfolgte gemäß § 11 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung fristgerecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Ende des Kalenderjahres. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung endet demnach mit Ablauf des 31.12.2025.
Siegburg, den 17.02.2025
Der Landrat
als untere staatliche Verwaltungsbehörde
gez. Sebastian Schuster