Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Adelin-Gabriel Munteanu - bereitgestellt am 4. April 2025
Die gegen Herr Adelin-Gabriel Munteanu, letzte bekannte Anschrift: Amselweg 7 b, 53340 Meckenheim, erlassene Ordnungsverfügungen,
Aktenzeichen 364 7551 V SU – FT6660, SU WA 7074 und SU – WT5727 vom 19.03.2025,
wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG) vom 07.03.2006 (SGV.NRW. S. 94) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der Aufenthaltsort der Empfängerin unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Das Dokument gilt gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Durch die öffentliche Bekanntmachung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Die Dokumente können beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kalkofenstr. 2, 53340 Meckenheim, Z E05, während der Dienststunden in Empfang genommen werden.
Meckenheim, 02.04.2025
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Breuer