Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Dennis Demel - bereitgestellt am 4. März 2025
Die gegen Herrn Dennis Demel, zuletzt unbekannten Aufenthaltes, erlassene Rechtswahrungsanzeige vom 18.02.2025,
Aktenzeichen 51.9-515588 I2,
wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG) vom 07.03.2006 (SGV.NRW. S. 94) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gilt gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Durch die öffentliche Bekanntmachung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Die Rechtswahrungsanzeige kann beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kreisjugendamt, Jugendhilfezentrum Alfter, Swisttal, Wachtberg, Kalkofenstraße 2, 53340 Meckenheim, während der Dienststunden im Zimmer 2.05 in Empfang genommen werden.
53340 Meckenheim, 18.02.2025
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Groß