Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Mohamed Abdallah - bereitgestellt am 26. Juni 2024
Der gegen Herrn Mohamed Abdallah, wohnhaft in 50170 Kerpen, Herrenstr. 44, erlassene Bescheid vom 11.04.2024,
Aktenzeichen: 36.13 - 7515.3850469.2X07,
kann nicht durch die Post zugestellt werden, da diese Zustellung unausführbar ist oder keinen Erfolg verspricht.
Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes NRW vom 07.03.2006 (GV.NRW. S. 94) ordne ich die öffentliche Zustellung des Bescheides durch öffentliche Bekanntmachung an.
Der Bescheid kann beim Rhein-Sieg-Kreis, Straßenverkehrsamt, Verkehrssicherung, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, während der Dienststunden in Zimmer 5.66 entgegengenommen werden.
Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
53721 Siegburg, 26.06.2024
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Schroeder