Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Pepa Bogdanova - bereitgestellt am 4. März 2025
Der gegen Frau Pepa Bogdanova, zuletzt wohnhaft Zum alten Tor 6, 53840 Troisdorf, erlassene Bescheid vom 25.02.2025,
Geschäftszeichen: 44F0509860,
konnte bislang nicht zugestellt werden, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.03.2006 in der aktuell gültigen Fassung (GV.NRW. S. 94) wird der Bescheid hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Der Bescheid kann durch den Adressaten oder einen bevollmächtigten Vertreter gegen Vorlage von Vollmacht und Lichtbildausweis beim Rhein-Sieg-Kreis, Kreissozialamt, Elterngeldstelle, Rathausallee 10, 53757 Sankt Augustin, während der Dienststunden in Zimmer T2.17 abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen und dass durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
53757 Sankt Augustin, den 26.02.2025
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Lindlahr