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Öffentliche Zustellung Sergej Holiiat_2

Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Sergej Holiiat - bereitgestellt am 4. April 2025

Die gegen Herrn Sergej Holiiat, zuletzt unbekannten Aufenthaltes, erlassene Rechtswahrungsanzeige vom 27.03.2025,

Aktenzeichen 51.33M-54-518498 SL,

wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG) vom 07.03.2006 (SGV.NRW. S. 94) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gilt gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Durch die öffentliche Bekanntmachung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Die Rechtswahrungsanzeige kann beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kreisjugendamt, Jugendhilfezentrum Alfter, Swisttal, Wachtberg, Kalkofenstraße 2, 53340 Meckenheim, während der Dienststunden im Zimmer 2.05 in Empfang genommen werden.

53340 Meckenheim, 27.03.2025

Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat

Im Auftrag
gez. Groß

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