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Rechts- und Ordnungsamt

Maklererlaubnis

Beschreibung

Die Erteilung der so genannten Maklererlaubnis nach § 34c GewO ist erforderlich für die Ausübung des Gewerbes als Immobilienmaklerin oder Immobilienmakler, Bauträgerin oder Bauträger, Baubetreuerin oder Baubetreuer, Darlehensvermittlerin oder Darlehensvermittler und/oder als Wohnimmobilienverwalterin oder Wohnimmobilienverwalter.

Sie wird für eine oder mehrere natürliche Personen (im Zusammenschluss zu einer GbR) oder eine juristische Person (zum Beispiel eine GmbH) erteilt. Die Maklererlaubnis ist für das Gebiet der Bundesrepublik unbefristet gültig, so lange sie nicht widerrufen, zurückgenommen oder für ungültig erklärt wird. Der Antrag auf Erteilung kann unmittelbar bei der Dienststelle oder über die zuständige Stadt beziehungsweise Gemeinde eingereicht werden.

Die Antragstellung ist auch online über das Wirtschafts-Service-Portal NRW möglich.

Online-Services

Online Antrag auf Erteilung stellen

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