In Deutschland wird seit der EU-weiten Angleichung der Führerscheinklassen nur noch ein Führerschein in Scheckkartenformat ausgehändigt. Der EU-Kartenführerschein wird im EU-Ausland anerkannt.
Es besteht eine Umtauschpflicht für alle unbefristet ausgestellten Führerscheine.
In manchen Fällen ist der Umtausch vorher erforderlich, zum Beispiel wenn Sie eine Fahrerkarte, einen Personenbeförderungsschein oder einen Internationalen Führerschein beantragen beziehungsweise wenn aufgrund des Erreichens der Altersgrenze bestimmte Kraftfahrzeuge nicht mehr geführt werden dürfen.
Wenn der bisherige Führerschein unleserlich ist oder Abweichungen in den Personendaten nicht aus dem Personalausweis oder Pass nachvollziehbar sind, bietet sich der Umtausch ebenfalls an.
Vor Fahrten ins Ausland, auch in EU-Länder, wird empfohlen, den bisherigen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umzutauschen.
Die neuen EU-Kartenführerscheine werden befristet auf 15 Jahre ausgestellt.
Online-Services
Online Antrag auf Umtausch stellen
Sie können den Führerscheinumtausch auch online beantragen.
Sollte der Führerschein nicht im Rhein-Sieg-Kreis ausgestellt worden sein, so haben Sie die Möglichkeit – zur Verkürzung der Bearbeitungszeit – die ausstellende Führerscheinstelle zu ersuchen, eine Karteikartenabschrift direkt auf dem Behördenweg zur Führerscheinstelle des Rhein-Sieg-Kreises zu senden.
Bitte beachten Sie, dass mit Inkrafttreten der Fahrerlaubnis-Verordnung die frühere Fahrerlaubnis-Klasse 2 bis zum 50. Lebensjahr befristet wurde, so dass die neuen Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE nur noch bis zu diesem Zeitpunkt gültig waren. Ab diesem Zeitpunkt konnte die Fahrerlaubnis dann für jeweils 5 Jahre verlängert werden.
Sollte also aktuell ein Führerschein umgetauscht werden, aus dem sich die alte Klasse 2 ergibt, bedeutet das bei den Antragstellerinnen und Antragstellern, die das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben, dass diese Klasse nun abgelaufen ist.
Die Fahrerlaubnis-Klassen C + CE können jedoch erneut erteilt werden. Allerdings kann die Fahrerlaubnis-Behörde eine theoretische und praktische Prüfung anordnen, wenn sie Bedenken an der Befähigung der Bewerberin oder des Bewerbers hat. Dies ist in der Regel zum Beispiel dann der Fall, wenn die alte Klasse 2 bereits länger als 7 Jahre abgelaufen ist.
Soll Ihre Fahrerlaubnis nicht nur umgetauscht, sondern gleichzeitig auch um fünf Jahre verlängert werden, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der FeV, diese darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein
Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 der FeV, diese darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein
Gebühren
32,00 Euro für den Umtausch der Fahrerlaubnis (inklusive vorläufiger Führerschein)
47,30 Euro für den Umtausch und die gleichzeitige Verlängerung (inklusive vorläufiger Führerschein)
Bemerkung
Den Umtauschantrag müssen Sie persönlich beim Bürger- oder Einwohnermeldeamt abgeben. Ausnahme: Wenn Sie Inhaberin beziehungsweise Inhaber einer alten Klasse 2 sind und Ihr 50. Lebensjahr vollendet haben oder Inhaberin beziehungsweise Inhaber einer alten Klasse 3 sind und die Erteilung der Klasse CE beschränkt auf 79 beantragen, müssen Sie den Umtauschantrag in jedem Fall bei der Führerscheinstelle des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg oder Meckenheim stellen.