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Straßenverkehrsamt

Führerscheinumtausch

Beschreibung

In Deutschland wird seit der EU-weiten Angleichung der Führerscheinklassen nur noch ein Führerschein in Scheckkartenformat ausgehändigt. Der EU-Kartenführerschein wird im EU-Ausland anerkannt.

Es besteht eine Umtauschpflicht für alle unbefristet ausgestellten Führerscheine.

In manchen Fällen ist der Umtausch vorher erforderlich, zum Beispiel wenn Sie eine Fahrerkarte, einen Personenbeförderungsschein oder einen Internationalen Führerschein beantragen beziehungsweise wenn aufgrund des Erreichens der Altersgrenze bestimmte Kraftfahrzeuge nicht mehr geführt werden dürfen.

Wenn der bisherige Führerschein unleserlich ist oder Abweichungen in den Personendaten nicht aus dem Personalausweis oder Pass nachvollziehbar sind, bietet sich der Umtausch ebenfalls an.

Vor Fahrten ins Ausland, auch in EU-Länder, wird empfohlen, den bisherigen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umzutauschen.

Die neuen EU-Kartenführerscheine werden befristet auf 15 Jahre ausgestellt.

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