Beschreibung
Wenn Sie Ihre Kfz-Steuer nicht fristgerecht zahlen, zieht dies ein Mahnverfahren nach sich, an dessen Ende die Zulassungsbehörde vom zuständigen Hauptzollamt den Auftrag zur Außerbetriebsetzung von Amtswegen erhält.
Die Zulassungsstelle wird dann gegen Sie nach vorheriger Anhörung eine Ordnungsverfügung erlassen (Inhalt: letztmalige Aufforderung zur Zahlung und Androhung der Zwangsstilllegung des Fahrzeuges). Wenn Sie der Zahlungsaufforderung dann nicht nachkommen, wird die Zwangsstillegung angeordnet.
Die Zulassungsbehörde entsiegelt daraufhin das entsprechende Fahrzeug, es darf dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Informationen zu den einzelnen Fällen können durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter nur direkt an die Halterin oder den Halter erfolgen; dafür ist eine persönliche Kontaktaufnahme erforderlich.