Dienstführerscheine berechtigen Sie nur zum Fahren von Dienstfahrzeugen innerhalb des Dienstverhältnisses. Dienstführerscheine gibt es bei der Bundeswehr, der Bundes- und der Landespolizei. Sie gelten nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.
Eine gültige Dienstfahrerlaubnis können Sie in eine „zivile“, das heißt allgemeine Fahrerlaubnis der gleichen Klasse umschreiben lassen.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.
Details
Dokumente
gültiger Personalausweis oder Reisepass
biometrisches Lichtbild (45 x 35 mm)
gültiger Dienstausweis
falls vorhanden ziviler Führerschein
Karteiblattabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der zivile Führerschein nicht vom Rhein-Sieg-Kreis ausgestellt wurde. Eine Karteiblattabschrift ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind.
Geltungsdauer von Fahrerlaubnisklassen:
Die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE gelten nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach Erteilung.
Soll Ihre Fahrerlaubnis nicht nur umgeschrieben, sondern gleichzeitig auch verlängert werden, können Sie dies beantragen.
Folgende Unterlagen sind dann nötig:
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der FeV, diese darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein
Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 der FeV, diese darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein
Leistungstest (für die Klassen D1, D1E, D, DE) nach Anlage 5 der FeV, dieser darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein
Behördliches Führungszeugnis (nur bei Klassen D1, D1E, D, DE), diese ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt für die Verlängerung der Fahrerlaubnis erhältlich
Gebühren
43,40 Euro (mit Probezeit)
42,60 Euro (ohne Probezeit)
8,00 Euro vorläufige Fahrberechtigung
Bemerkung
Bearbeitungszeit:
Circa sechs – acht Wochen
Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 / 13-3939, 02241 / 13-2011, 02241 / 13-2001, 02225 / 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.