Sie können ein Fahrzeug von außerhalb des Rhein-Sieg-Kreises auf eine neue Halterin beziehungsweise einen neuen Halter ummelden. Was Sie dafür benötigen, finden Sie im Bereich „Unterlagen“.
Die Ummeldung ist auch online möglich.
Beachten Sie bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist! Sie können sich online im Bereich Links und Downloads einen Termin reservieren. Sollte eine Online-Reservierung fehlschlagen, können Sie Ihren Terminwunsch auch telefonisch (02241 13-3939, 02241 13-2011, 02241 13-2001, 02225 9409-5014) oder an strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde äußern.
Online-Services
Online Antrag auf Umschreibung stellen
Sie können die Umschreibung eines Kraftfahrzeugs auch online beantragen.
Schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
Wenn Sie, zum Beispiel durch einen Umzug, Ihr Fahrzeug mit einem Kennzeichen von außerhalb im Rhein-Sieg-Kreis anmelden möchten, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis
Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
Kennzeichenschilder (sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist)
Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (Prüfbericht)