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Sozialamt

Förderung ambulanter Pflegedienste

Beschreibung

Investitionskostenförderung ambulanter Pflegeeinrichtungen nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) 

Ambulante Pflegeeinrichtungen erhalten vom örtlichen Träger der Sozialhilfe eine Investitionskostenpauschale in Höhe von 2,15 Euro je volle Pflegestunde für Leistungen nach dem SGB XI. Die Zuwendung ist jährlich vom Träger der ambulanten Pflegeeinrichtungen schriftlich zu beantragen. Der Antrag ist bei dem örtlichen Träger der Sozialhilfe zu stellen, in dessen Gebiet sich die Einrichtung befindet. 

Für die Beantragung der Förderung benutzen Sie bitte ausschließlich die auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises zur Verfügung gestellten Formulare. 

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