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Sozialamt

Förderung teilstationärer Dienste

Beschreibung

Teilstationäre Einrichtungen haben einen Anspruch auf einen bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss zu den Investitionskosten. Diesen Zuschuss können Sie beim Rhein-Sieg-Kreis online beantragen.

Online-Services

Online Antrag auf Bezuschussung stellen

Online Unterlagen nachreichen

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