Beschreibung
Betriebe und Unternehmen, bei denen mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr anfallen, benötigen eine Abfallerzeugernummer. Diese Kennnummer für Standorte im Zuständigkeitsbereich der Unteren Abfallbehörde im Kreisgebiet wird vom Rhein-Sieg-Kreis vergeben.