Beschreibung
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die durch ihre Emissionen (unter anderem Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid, Stickoxide) oder sonstigen Wirkungen (wie Lagerung explosiver Stoffe) eine besondere Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Aufgelistet sind diese Anlagen in der 4. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz. Diese Genehmigung ist je nach Umfang und Bedeutung der Anlage vom Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Immissionsschutzbehörde oder bei der Bezirksregierung Köln als Obere Immissionsschutzbehörde zu beantragen.