Beschreibung
Natürliche und naturnahe Fließgewässer müssen geschützt und durch den Menschen gestörte Gewässer sollen in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden.
Die Herstellung, Beseitigung oder Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer bedarf daher einer Genehmigung oder einer Planfeststellung durch das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als untere Wasserbehörde.