Maßnahmen zum Hochwasserschutz obliegen den Städten und Gemeinden sowie den Grundstückseigentümern in eigener Zuständigkeit.
Anhand der entlang von Wasserläufen festgesetzten Überschwemmungsgebiete kann man erkennen, ob ein Grundstück im Hochwasserfall überschwemmungsgefährdet ist. Damit das Hochwasser ungehindert – und ohne Schäden zu verursachen – abfließen kann, ist das Bauen in diesen festgesetzten Überschwemmungsgebieten nicht zulässig. Ausnahmen sind möglich.
Vom Hochwasser zu unterscheiden sind Starkregenereignisse, die besiedelte Flächen innerhalb kürzester Zeit unter Wasser setzen und katastrophale Folgen haben.
Details
Rechtsgrundlage
Das Hochwasser im Juli 2021 hat deutlich gemacht, dass der Hochwasserschutz überdacht und an die neuen Herausforderungen des Klimawandels angepasst werden muss. Um eine deutliche Reduzierung des Hochwasserrisikos zu gewährleisten, müssen alle Akteurinnen und Akteure an einem Strang ziehen und die Maßnahmen aufeinander abstimmen. Kommunale Hochwasserschutzkonzepte sind daher der zentrale Baustein zur Verbesserung des technischen Hochwasserschutzes.
Im Januar 2022 veröffentlichte das Umweltministerium einen 10-Punkte Arbeitsplan zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in NRW. Daraufhin gründete der Erftverband eine kommunenübergreifende Hochwasserschutzkooperation, bei der auch der Rhein-Sieg-Kreis Mitglied ist. Ziel dieser Kooperation ist die Reduzierung des Hochwasserrisikos in den Mitgliedskommunen, unter anderem durch die unmittelbare Einbindung der Bürgerschaft, sowie Akteure aus Landwirtschaft, Feuerwehr und Naturschutz.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Hochwasserschutzkooperation Erftverband unter Links und Downloads.