Beschreibung
Um seltene oder gefährdete Lebensräume zu erhalten, sind häufig besondere Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen durch Landwirte erforderlich.
Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes besteht unter anderem die Möglichkeit, eine extensive Nutzung von Wiesen und Weiden, die Anlage von Ackerrandstreifen, Blühstreifen und Ackerbrachen oder die Pflege von Streuobstwiesen und Hecken zu fördern.
Diese Fördermöglichkeit besteht generell in allen Naturschutzgebieten sowie auf weiteren für den Natutschutz wichtigen Flächen gemäß dem Kulturlandschaftsprogramm des Rhein-Sieg-Kreises (Kupro).
Der Förderzeitraum beträgt mindestens fünf Jahre. Bei der Antragstellung ist die Biologische Station im Rhein-Sieg-Kreis behilflich. Bewilligungsbehörde ist der Rhein-Sieg-Kreis.
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