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Jugendamt

Elternbeiträge Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen

Beschreibung

Eltern müssen für die Betreuung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine geförderte Kindertagespflegeperson Elternbeiträge bezahlen.

Grundlage hierfür ist die im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes gültige Elternbeitragssatzung. Konkret betrifft das die Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck.

Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, nach dem Umfang der wöchentlichen Betreuung sowie nach dem Alter des Kindes (unter 3 Jahre oder über 3 Jahre).

Die Beitragspflicht entsteht ab Beginn der Betreuung des Kindes und gilt für die Dauer der mit der Einrichtung vertraglich vereinbarten Bereitstellung des Betreuungsplatzes. Seit 1. August 2020 werden Kinder in den letzten beiden Jahren vor der Schulpflicht beitragsfrei betreut. Dies betrifft öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen und öffentlich geförderte Kindertagespflegepersonen. Eine vorzeitige oder spätere Einschulung hat darauf keine Auswirkung. 

Eine Übersicht mit näheren Informationen zum Verfahren, der Einkommensberechnung, den erforderlichen Nachweisen und der Beitragstabelle erhalten Sie im „Merkblatt Elternbeitrag“ unter "Links und Downloads".

Unter „Online Services“ können Sie – soweit Sie hierzu vom Kreisjugendamt aufgefordert wurden - zum einen ihr Elterneinkommen zur Berechnung eines Elternbeitrages als auch eine Erklärung zum SEPA–Mandat digital einreichen. 

 

Online-Services

Online Erklärung zum Einkommen einreichen

Online Erklärung zum SEPA-Mandat einreichen

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